Fachanwalt für Erbrecht: Spezialist für rechtssichere Nachlassregelungen

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Einleitung

Das deutsche Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das nicht nur juristische, sondern auch emotionale und wirtschaftliche Aspekte berührt. Jeder Mensch kommt im Laufe seines Lebens – sei es als Erblasser oder als Erbe – mit dem Erbrecht in Kontakt. Um dabei rechtssichere und faire Regelungen zu treffen, bedarf es kompetenter Beratung. Genau hier setzt der Fachanwalt für Erbrecht an.

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist mehr als nur ein juristischer Berater: Er ist ein erfahrener Begleiter in persönlichen Lebenssituationen, in denen Klarheit, Vertrauen und Diskretion gefragt sind. In diesem Artikel beleuchten wir alle Aspekte dieses wichtigen Berufsbilds – von den Zugangsvoraussetzungen über typische Aufgabenfelder bis hin zur Frage, wann man ihn einschalten sollte.


1. Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Erbrecht spezialisiert hat und dafür eine besondere Qualifikation erworben hat. Diese Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Sie dokumentiert, dass der Anwalt über überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich des Erbrechts verfügt.

Ein Fachanwalt für Erbrecht berät, begleitet und vertritt Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Nachlassabwicklung
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

2. Wie wird man Fachanwalt für Erbrecht?

2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Um Fachanwalt zu werden, muss ein Anwalt bereits zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein und Berufserfahrung mitbringen. Die Fachanwaltsordnung (FAO) regelt die Details. Für das Fachgebiet Erbrecht gelten folgende Mindestanforderungen:

2.2 Fachanwaltslehrgang

Der Anwalt muss einen speziellen Fachanwaltskurs absolvieren, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Dieser Kurs vermittelt vertiefte theoretische Kenntnisse in den Bereichen:

  • Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbvertrag und Testament
  • Erbscheinverfahren
  • Internationale Erbfälle
  • Steuerrechtliche Aspekte
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Unternehmensnachfolge

Am Ende des Lehrgangs stehen Prüfungen, die bestanden werden müssen.

2.3 Nachweis praktischer Fälle

Mindestens 80 erbrechtliche Fälle muss der Anwalt innerhalb von drei Jahren bearbeitet haben. Diese sollen verschiedene Problemfelder abdecken und belegen, dass der Anwalt praxisrelevant arbeitet.

2.4 Fortbildungspflicht

Nach Erteilung des Titels ist der Fachanwalt verpflichtet, sich jährlich im Umfang von mindestens 15 Stunden fortzubilden – entweder durch Seminare oder Publikationen.


3. Aufgabenbereiche eines Fachanwalts für Erbrecht

3.1 Testamentsgestaltung

Ein Schwerpunkt liegt in der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, die rechtssicher und individuell auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt sind. Der Fachanwalt klärt u.a.:

  • Welche Form muss ein Testament haben?
  • Wer soll was bekommen?
  • Wie werden Pflichtteilsansprüche vermieden oder begrenzt?
  • Welche steuerlichen Folgen hat die Verfügung?

Hierzu gehört auch die Errichtung gemeinschaftlicher Testamente (z. B. Berliner Testament) oder Erbverträge.

3.2 Nachlassplanung und Erbschaftssteuer

Ein Fachanwalt kann durch vorausschauende Nachlassplanung helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und Steuern zu sparen. Er arbeitet dabei oft mit Steuerberatern zusammen, um Schenkungen, Nießbrauch, Immobilienübertragungen oder Unternehmensnachfolgen optimal zu gestalten.

3.3 Pflichtteilsrecht

Wer enterbt wird, kann unter Umständen dennoch einen Anspruch auf einen Pflichtteil geltend machen. Der Fachanwalt prüft:

  • Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  • Wie hoch ist der Pflichtteil?
  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Wie lässt sich der Pflichtteil notfalls einklagen?

Gleichzeitig vertritt er Erben, die sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen müssen.

3.4 Nachlassabwicklung und Erbengemeinschaften

Nach dem Erbfall muss der Nachlass gesichert, bewertet und verteilt werden. Dabei entstehen häufig Streitigkeiten, z. B. bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Der Fachanwalt:

  • Beantragt Erbscheine
  • Erstellt Nachlassverzeichnisse
  • Verhandelt mit Miterben
  • Unterstützt bei Immobilienverkäufen
  • Klärt Haftungsfragen

3.5 Testamentsvollstreckung

Ein Fachanwalt kann selbst als Testamentsvollstrecker tätig sein oder die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers rechtlich begleiten. Das sichert insbesondere bei komplexen Nachlässen eine professionelle und neutrale Abwicklung.

3.6 Gerichtliche Vertretung

Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen – etwa bei Testamentsanfechtung, Erbauseinandersetzung oder Pflichtteilsklagen – vertritt der Fachanwalt seine Mandanten vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.


4. Warum einen Fachanwalt für Erbrecht beauftragen?

Das Erbrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet mit weitreichenden finanziellen und familiären Folgen. Fehler in der Gestaltung eines Testaments oder Missverständnisse bei der Nachlassabwicklung können zu jahrelangen Konflikten führen.

Vorteile eines Fachanwalts:

  • Spezialisierung auf Erbrecht
  • Langjährige Erfahrung und zahlreiche Praxisfälle
  • Fundierte Kenntnisse im Steuer- und Gesellschaftsrecht
  • Neutraler Ansprechpartner in emotionalen Streitlagen
  • Unterstützung bei internationalen Erbfällen
  • Enge Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern und Banken

Ein Fachanwalt schützt Sie nicht nur vor rechtlichen Fallstricken – er sorgt auch dafür, dass Ihr letzter Wille exakt umgesetzt wird.


5. Wann sollte man einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten?

Vor dem Erbfall:

  • Wenn größere Vermögenswerte vorhanden sind
  • Bei Patchworkfamilien oder komplexen Familienstrukturen
  • Wenn ein Unternehmen vererbt werden soll
  • Zur Absicherung behinderter oder minderjähriger Kinder
  • Um Steuerlasten zu minimieren

Nach dem Erbfall:

  • Zur Prüfung der Erbberechtigung
  • Bei unklaren oder widersprüchlichen Testamenten
  • Zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Zur Abwicklung internationaler Erbfälle
  • Bei Streit mit Miterben

6. Was kostet ein Fachanwalt für Erbrecht?

6.1 Erstberatung

Die Kosten für eine erste Beratung betragen für Verbraucher laut §34 RVG maximal 190 € zzgl. MwSt.. Dies gilt aber nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

6.2 Stundensatz oder Pauschale

Viele Fachanwälte arbeiten auf Basis eines Stundensatzes (meist zwischen 200 € und 400 €), insbesondere bei komplexen Beratungen. Alternativ sind Pauschalpreise für bestimmte Leistungen (z. B. Testamentserstellung) möglich.

6.3 Prozesskosten

Kommt es zum Prozess, richtet sich die Vergütung nach dem Streitwert und wird nach dem RVG abgerechnet.

Tipp: Vor Beauftragung sollten Sie sich über die zu erwartenden Kosten informieren und ggf. eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.


7. Fachanwalt vs. Notar – wer macht was?

Während ein Notar insbesondere für die Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen oder Nachlassverzeichnissen zuständig ist, übernimmt der Fachanwalt die Beratung, Gestaltung und Vertretung. Im Idealfall arbeiten beide Berufsgruppen zusammen:

AufgabeFachanwaltNotar
Beratung/Testamentsgestaltung🔄
Beurkundung
Nachlassabwicklung🔄
Gerichtliche Vertretung
Mediation bei Streit

8. Besonderheiten bei internationalen Erbfällen

Durch Mobilität und Auswanderung werden internationale Erbfälle immer häufiger. Der Fachanwalt hilft in Fällen, in denen:

  • Vermögen im Ausland liegt
  • Der Erblasser oder Erbe im Ausland lebte
  • Unterschiedliche nationale Erbrechte betroffen sind
  • Doppelbesteuerung vermieden werden soll

Er kennt das EU-Erbrecht (Europäische Erbrechtsverordnung) sowie bilaterale Abkommen und kooperiert mit ausländischen Kollegen.


9. Wo findet man einen Fachanwalt für Erbrecht?

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie regionale Anwaltskammern bieten Online-Suchdienste an. Auch über Kanzleiwebseiten, Bewertungsportale oder Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld lassen sich qualifizierte Fachanwälte finden.

Wichtig ist:

  • Prüfen Sie die Fachanwaltsbezeichnung
  • Achten Sie auf Erfahrung und Spezialisierung
  • Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch

Fazit

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein unverzichtbarer Partner bei der Planung und Abwicklung von Erbfällen. Seine fundierte Ausbildung, umfangreiche Erfahrung und Spezialisierung machen ihn zum idealen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Testament, Pflichtteil, Nachlass und Erbauseinandersetzung.

Wer auf Nummer sicher gehen will – sowohl für sich selbst als auch für die eigene Familie – sollte nicht zögern, sich professionell unterstützen zu lassen. Der rechtzeitige Gang zum Fachanwalt kann nicht nur Streit und Kosten vermeiden, sondern sorgt vor allem für eines: Rechtssicherheit im Leben und über den Tod hinaus.

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